Schwarzweißaufnahme einer Küste mit Felsnadeln und offenem Meer
Ratgeber · Stand 2026

Das spanische Non-Lucrative-Visum

In Spanien leben, ohne zu arbeiten: eine der zugänglichsten Aufenthaltsmöglichkeiten für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU.

Für Ruheständler, Menschen mit passivem Einkommen oder Ersparnissen und Familien, die Spanien zu ihrem Zuhause machen möchten.

Das Non-Lucrative-Visum, offiziell die Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit, ist eine der beliebtesten Aufenthaltsmöglichkeiten für Nicht-EU-Bürger, die im ersten Jahr in Spanien leben möchten, ohne zu arbeiten. Ob Sie in den Ruhestand gehen, das Land über längere Zeit kennenlernen oder später in einen Aufenthalt mit Arbeitserlaubnis wechseln möchten: Es bietet einen Weg zum legalen Aufenthalt mit überschaubaren Voraussetzungen.

SamirLaw ist ganz auf internationale Mandanten in Spanien ausgerichtet. Jeder Fall wird persönlich von einem in Spanien zugelassenen Anwalt betreut, nie ausgelagert.

28.800 €Im Jahr für die Hauptantragstellerin oder den Hauptantragsteller (400 % des IPREM)
+7.200 €Für jede unterhaltsberechtigte Person (100 % des IPREM)
1 + 2 + 2Jahre: erste Erlaubnis, dann zwei Verlängerungen
5 JahreBis zum Daueraufenthalt

01Was ist das Non-Lucrative-Visum?

Das Non-Lucrative-Visum ist eine spanische Aufenthaltserlaubnis für Menschen, die sich und ihre Familie versorgen können, ohne in Spanien arbeiten zu müssen. Es erlaubt Staatsangehörigen von Ländern außerhalb der EU, zunächst ein Jahr in Spanien zu leben, mit der Möglichkeit der Verlängerung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es erlaubt keine Anstellung und keine selbstständige Tätigkeit in Spanien
  • Es kann um jeweils zwei Jahre verlängert werden
  • Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts können Sie den Daueraufenthalt beantragen
  • Die Zeit mit diesem Visum zählt für die spanische Staatsbürgerschaft

02Für wen eignet es sich?

  • Ruheständler, die in Spanien leben möchten
  • Nicht-EU-Bürger mit passivem Einkommen oder erheblichen Ersparnissen
  • Menschen, die ihr erstes Jahr in Spanien ohne Arbeit verbringen und dann zu einer Arbeitserlaubnis wechseln möchten
  • Familien, die den Aufenthalt mit einem gemeinsamen Antrag anstreben
Nicht für ortsunabhängig Arbeitende

Das Non-Lucrative-Visum eignet sich nicht für digitale Nomaden oder ortsunabhängig Arbeitende, die während ihres Aufenthalts in Spanien arbeiten wollen. Der richtige Weg ist das Visum für digitale Nomaden.

03Die Vorteile des Non-Lucrative-Visums

  • Familie mitbringen: gemeinsamer Antrag mit Ehepartner und unterhaltsberechtigten Kindern
  • Ein Weg zum Daueraufenthalt nach fünf Jahren
  • Spanische Staatsbürgerschaft: besonders wertvoll für Bürger lateinamerikanischer Länder, die sie nach zwei Jahren beantragen können
  • Freiheit zu investieren: Investitionen sind mit diesem Visum erlaubt
  • Studium und unbezahlte Praktika sind erlaubt
  • Keine Investitionspflicht: anders als beim Golden Visa ist keine Immobilien- oder Unternehmensinvestition nötig
  • Freies Reisen im Schengen-Raum

04Voraussetzungen

Finanzielle Voraussetzungen (2026)

Sie müssen ausreichendes Einkommen oder Ersparnisse nachweisen. Für 2026 benötigt die Hauptantragstellerin oder der Hauptantragsteller 28.800 € im Jahr (400 % des IPREM), zuzüglich 7.200 € für jede unterhaltsberechtigte Person (100 % des IPREM).

AntragstellerPro Jahr
Hauptantragsteller28.800 €
Hauptantragsteller + 1 Angehöriger36.000 €
Hauptantragsteller + 2 Angehörige43.200 €
Hauptantragsteller + 3 Angehörige50.400 €
Mindestbeträge

Diese Beträge sind Mindestwerte. Manche spanischen Konsulate verlangen höhere Summen.

Der Einkommensnachweis erfolgt in der Regel durch:

  • eine Bankbescheinigung über liquide Mittel
  • aktuelle Kontoauszüge, meist über sechs Monate
  • Einkünfte aus Immobilien oder Kapitalanlagen, mit entsprechenden Nachweisen

Die Mittel müssen auf den Namen der Hauptantragstellerin oder des Hauptantragstellers lauten. Mehrere Konten, in Spanien oder im Ausland, sind möglich, auch wenn manche Konsulate spanische Konten bevorzugen.

Private Krankenversicherung

  • Privater, umfassender Versicherungsschutz
  • Keine Zuzahlungen
  • Von einem Versicherer, der in Spanien tätig ist
  • Laufzeit von mindestens einem Jahr, passend zum Visum

Ärztliches Attest

Ein aktuelles Attest, ins Spanische übersetzt, das bestätigt, dass Sie an keiner Krankheit leiden, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte.

Führungszeugnis

  • Aus jedem Land, in dem Sie in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate gelebt haben
  • Legalisiert oder mit Apostille
  • Ins Spanische übersetzt
  • Bei Einreichung nicht älter als drei Monate
Rechtzeitig planen

Alle Unterlagen müssen bei Antragstellung aktuell und gültig sein. Planen Sie genug Zeit für die Bearbeitung ein.

05So stellen Sie den Antrag

Schritt 1: Antrag in Ihrem Wohnsitzland

Der Antrag muss beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland gestellt werden, nicht in Spanien, zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen und Formularen.

Die Bearbeitung dauert bis zu einem Monat. Erhalten Sie in dieser Zeit keine Antwort, kann dies als Ablehnung durch Schweigen der Verwaltung gelten. Bei Genehmigung wird das Visum in Ihren Pass eingetragen.

Schritt 2: Einreise nach Spanien und Antrag auf die TIE

Nach Erteilung des Visums haben Sie drei Monate Zeit, nach Spanien einzureisen. Nach der Ankunft:

  • Melden Sie sich im Rathaus Ihres Wohnorts an (empadronamiento)
  • Beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen Ihre TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero)
  • Nehmen Sie den Termin zur Abgabe der Fingerabdrücke wahr und holen Sie Ihre Karte ab

Ab dem Eintrag des Visums in Ihren Pass halten Sie sich legal in Spanien auf.

06Checkliste der erforderlichen Unterlagen

  • Antragsformular für das nationale Visum (Modelo Nacional)
  • Antragsformular EX-01
  • Gültiger Reisepass mit mindestens einem Jahr Restgültigkeit
  • Aktuelle Passfotos
  • Führungszeugnis, übersetzt und legalisiert
  • Police der privaten Krankenversicherung
  • Bankbescheinigung über Mittel von mindestens 28.800 €
  • Ärztliches Attest
  • Adressnachweis, etwa ein Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

07Verlängerung des Non-Lucrative-Visums

  • Beantragen Sie die Verlängerung 60 Tage vor Ablauf Ihrer Erlaubnis
  • Die Verlängerung gilt für zwei Jahre
  • Sie müssen erneut ausreichende Mittel nachweisen: 57.600 € für zwei Jahre für die Hauptantragstellerin oder den Hauptantragsteller
  • Es gelten dieselben Regeln für Versicherung, Führungszeugnis und Unterlagen
  • Nach fünf Jahren Aufenthalt können Sie den Daueraufenthalt beantragen

08Steuern und finanzielle Pflichten

Wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, werden Sie in Spanien steuerlich ansässig und unterliegen:

  • der Einkommensteuer (IRPF) auf Ihr weltweites Einkommen
  • der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen
  • der Vermögensteuer, soweit anwendbar
  • den Grundsteuern, wenn Sie eine Immobilie kaufen

Spanien hat Doppelbesteuerungsabkommen, damit Sie dasselbe Einkommen nicht zweimal versteuern.

09Häufige Fragen

Was, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sie können auf dem Verwaltungs- oder Rechtsweg Rechtsmittel einlegen. Viele Ablehnungen beruhen auf einem unzureichenden Nachweis der Mittel, und die Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Ausländerrecht kann Ihre Chancen auf eine Genehmigung deutlich verbessern.

Kann ich zu einer Arbeitserlaubnis wechseln?

Ja. Nach dem ersten Jahr können Sie in eine Arbeitserlaubnis für Angestellte wechseln, wenn Sie ein Stellenangebot haben, oder in eine Erlaubnis für Selbstständige (autónomo), wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten.

Wie lange kann ich bleiben?

PhaseDauer
Erstes Visum1 Jahr
Erste Verlängerung2 Jahre
Zweite Verlängerung2 Jahre
Nach 5 JahrenDaueraufenthalt

Wie lange dauert das Verfahren?

SchrittZeitrahmen
Entscheidung des KonsulatsInnerhalb von 1 Monat
Einreise nach SpanienInnerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Visums
TIE-KarteMeist 30 bis 45 Tage nach der Ankunft

10Bereit für den Antrag?

Wenn Sie überlegen, nach Spanien zu ziehen, ohne arbeiten zu müssen, könnte das Non-Lucrative-Visum Ihr bester Weg zum Aufenthalt sein. Kontaktieren Sie uns oder schreiben Sie an info@samirlaw.com, um eine Beratung zu vereinbaren.

Dieser Ratgeber dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Regeln hängen stark von der persönlichen Situation ab, und die Beträge ändern sich. SamirLaw empfiehlt, vor Entscheidungen auf Grundlage dieser Informationen eine individuelle fachliche Beratung einzuholen.

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